Hörseh-Behinderung beeinträchtigt auf eigene Art. Betroffen sind Hören UND Sehen – wo und warum auch immer. Der eine Fern-Sinn kann daher die Schwierigkeiten im anderen höchstens beschränkt auffangen. Eine betroffene Person kann vollständig taubblind sein. Sie kann auch schwerhörig und blind sein, gehörlos und sehbehindert oder schwerhörig und sehbehindert. Die Situation kann sich verändern. Angeborene Hörseh-Behinderung ist heute oft verbunden mit weiteren Beeinträchtigungen und gesundheitlichen Problemen. Entwicklung und Teilhabe am Leben sind stark gefährdet. Das gilt auch bei verwandter mehrfacher Sinnes-Behinderung. Autismus-Spektrum-Störung (ASS) ist manchmal Teil der Situation. Manchmal ist ASS auch eine verwandte Herausforderung. Wahrnehmung und Kommunikation sind dann zentral.
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